Beratung bei einvernehmlicher Scheidung
Ab Februar 2013 muß bei einer einvernehmlichen Scheidung (sofern noch nicht volljährige Kinder betroffen sind) zwingend jede Partei eine Beratung über die Scheidungsfolgen einholen. Wird
Scheidung mit klarer Strategie: Vermögen sichern, Unterhalt klären und die Interessen Ihrer Kinder im Blick behalten.
Persönlicher Rechtsanwalt bei der Scheidung
Eine sorgfältig vorbereitete Scheidung schafft eine verlässliche Grundlage für Ihren nächsten Lebensabschnitt. Wir klären mit Ihnen die Fragen zu Unterhalt, Vermögensaufteilung, Obsorge und Kontaktrecht. Bei Immobilien, Unternehmensbeteiligungen oder komplexen Einkommensverhältnissen entwickeln wir mit Ihnen eine auf Ihre Ziele ausgerichtete Strategie.
Wir begleiten Verhandlungen und vertreten Ihre Interessen vor Gericht. Termine an unserer Sprechstelle in Dornbirn, Hintere Achmühlerstraße 1a, sind nach Vereinbarung möglich. Unser Kanzleisitz befindet sich am Karlsplatz 3 in Wien; auch eine Beratung per Videokonferenz ist möglich.
Erstberatung: 400 Euro inklusive USt. für bis zu eine Stunde, sofern nicht ohnehin eine Beauftragung erfolgt. Eine etwaige Versicherungsleistung wird angerechnet; den verbleibenden Betrag tragen Sie selbst. Ablauf und Kosten.
Grundsätzlich gibt es zwei Arten sich scheiden zu lassen. Bei einer einvernehmlichen Scheidung müssen sich beide Ehegatten über die Scheidungsfolgen einig sein. Es muss Einigkeit hinsichtlich des Ehegattenunterhaltes und der Vermögensaufteilung bestehen. Wenn es minderjährige Kinder gibt, muss auch die Obsorge und der Kindesunterhalt einvernehmlich geregelt werden.
Sollte ein Ehegatte nicht zu einer einvernehmlichen Scheidung bereit sein oder ist eine Einigung über die Scheidungsfolgen nicht möglich, ist die zweite Möglichkeit sich scheiden zu lassen, mittels Scheidungsklage.
Es wird in diesem Verfahren geprüft, ob die Ehe unheilbar zerrüttet ist und wer daran schuld ist. Die Schuldfrage ist wesentlich für den Ehegattenunterhalt. Eine einvernehmliche Scheidung ist aber auch jederzeit noch während des Prozesses möglich.
Der allergrößte Teil der Scheidungsklagen endet mit einer einvernehmlichen Scheidung. Eine Scheidungsklage stellt manchmal die einzige Möglichkeit dar, die Scheidung voranzutreiben.
Gerne beraten wir Sie bei Ihrer Trennung. Wir werden so schnell wie möglich einen Besprechungstermin in unserer Kanzlei zur Verfügung stellen – nach Möglichkeit noch am gleichen Tag. Damit Sie auch sicher sein können, von einem professionellen Scheidungsanwalt in Dornbirn beraten zu werden.
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Wenn Sie sich ein genaueres Bild über unsere Anwaltskanzlei machen wollen, besuchen Sie unsere Kanzlei-Webseite: Rechtsanwalt Dornbirn
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Rechtsanwaltsanwärter · Scheidung und Familienrecht
Stefan Gaßner verstärkt unser Team bei Scheidungen und familienrechtlichen Anliegen aus Vorarlberg. Sein wirtschaftsrechtliches Studium an der Wirtschaftsuniversität Wien ergänzt seinen Blick auf die persönlichen und finanziellen Fragen einer Trennung.
Praktische Erfahrung sammelte er am Bezirksgericht Fünfhaus und am Arbeits- und Sozialgericht Wien sowie als Rechtsanwaltsanwärter in einer Wiener Kanzlei. Wir betreuen Sie vom Kanzleisitz Wien aus; Besprechungen in unserer Sprechstelle Dornbirn oder per Videokonferenz sind nach Vereinbarung möglich.

Ab Februar 2013 muß bei einer einvernehmlichen Scheidung (sofern noch nicht volljährige Kinder betroffen sind) zwingend jede Partei eine Beratung über die Scheidungsfolgen einholen. Wird
Grundsätzlich sind existenzsichernde Ausgaben von der Bemessungsgrundlage abzugsfähig. Dies trifft etwa auf eine staatliche Pensionsvorsorge zu, da diese eine existenzsichernde Funktion im Alter hat. Bei
Einer der größten Vorteile ist, dass Grunderwerb im Zuge einer Scheidung oder eines Aufteilungsverfahrens steuerlich begünstigt ist. An Stelle von 3,5% müssen nur 2% Grunderwerbssteuer
Beide Ehegatten haben während aufrechter Ehe zu den ihren lebensbedürfnissen angemessenen Bedürfnissen beizutragen. Normalerweise wird der Unterhaltsanspruch während der Ehe in Nauralien erbracht. Die kann
Es gibt im Gesetz keine fix vorgegebenen Scheidungsgründe. Der Richter hat im Einzelfall zu prüfen, wer welche Scheidungsgründe gesetzt hat. Dies können nicht nur Klassiker
Für eine Scheidung braucht es grundsätzlich nicht unbedingt einen Anwalt. Werden allerdings beim Scheidungsvergleich Fehler (Unterhalt, Vermögensaufteilung etc.) gemacht und die Scheidung rechtskräftig, kann meistens
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