Grunderwerbssteuer bei einvernehmlicher Scheidung
Clemens Pichler2015-11-03T18:52:01+01:00Einer der größten Vorteile ist, dass Grunderwerb im Zuge einer Scheidung oder eines Aufteilungsverfahrens steuerlich begünstigt ist. An Stelle von 3,5% müssen nur 2% Grunderwerbssteuer gezahlt werden. Dies gilt auch bei Aufhebung oder Nichtigerklärung der Ehe. Erfolgt eine Grundstücksübertragung etwa bei einer einvernehmlichen Scheidung, wird die Scheidungsvereinbarung in der Regel an das Finanzamt zur Gebührenvorschreibung [...]