Eine Trennung oder ein familienrechtlicher Konflikt wirft persönliche und finanzielle Fragen auf. In der Erstberatung besprechen wir Ihre Situation, Ihre Ziele und die nächsten Schritte. Sie erhalten eine erste Einschätzung zu Handlungsmöglichkeiten, Risiken und dem weiteren Vorgehen.
Wir beraten Sie zu Scheidung, Unterhalt, Obsorge, Kontaktrecht und Vermögensaufteilung. Eine offene Zusammenarbeit und nachvollziehbare Kosten bilden die Grundlage unserer Vertretung.
Wir entwickeln mit Ihnen eine klare Strategie für eine tragfähige Einigung und vertreten Ihre Interessen konsequent, wenn ein Gerichtsverfahren erforderlich ist. Bei Immobilien, Unternehmensbeteiligungen oder komplexen Einkommensverhältnissen besprechen wir auch, welche Unterlagen und weiteren Prüfungen benötigt werden.
Die Erstberatung zu Scheidung, Unterhalt, Obsorge, Kontaktrecht, Vermögensaufteilung und sonstigen familienrechtlichen Angelegenheiten kostet 400 Euro inklusive USt. für bis zu eine Stunde, sofern nicht ohnehin eine Beauftragung erfolgt. Die Kosten einer weiteren Vertretung besprechen wir gesondert mit Ihnen.
Scheidungsverfahren sind grundsätzlich nicht durch eine Rechtsschutzversicherung gedeckt. Auch bei anderen familienrechtlichen Anliegen besteht häufig keine oder nur eingeschränkte Deckung. Eine etwaige Versicherungsleistung rechnen wir auf das Beratungshonorar an; den verbleibenden Betrag tragen Sie selbst. Diese Kostenregel gilt auch dann, wenn die Versicherung nichts oder nur einen Teil übernimmt. Der Honorarverzicht für rechtsschutzversicherte Erstgespräche in anderen Rechtsgebieten gilt im Familienrecht nicht.
Termine sind nach Vereinbarung an unserer Sprechstelle in Dornbirn, am Kanzleisitz in Wien oder per Videokonferenz möglich. Schildern Sie uns kurz Ihr Anliegen, Ihr Ziel und etwaige Fristen. Ihre Kontaktanfrage ist unverbindlich und kostenfrei.