Wir betrachten die Zusammenarbeit mit jedem Mandanten als Privileg. Genauso ist die Vertretung durch unsere Kanzlei ein Privileg für unsere Mandanten.

Damit eine erfolgreiche Zusammenarbeit möglich ist, legen wir sehr viel Wert auf gegenseitigen Respekt, Höflichkeit und Wertschätzung. Nur unter diesen Bedingungen sind wir auch bereit, ein Mandat zu übernehmen.

Wir liefern absolute High-Performance und setzen immer wieder noch höhere Maßstäbe an uns selbst. Das ist auch der Anspruch, den Sie an uns haben dürfen.

Deswegen bietet unsere Kanzlei auch keine kostenlose Erstberatung an. Unser Maßstab ist nicht billiger als die Mitbewerber zu sein, sondern besser. Als seriöse Rechtsanwälte können wir vorneweg einen Prozesserfolg niemals zu 100 % garantieren. Was wir Ihnen aber garantieren können ist, dass wir uns zu 120 % für Ihre Interessen einsetzen.

Erstberatung ohne Rechtsschutzversicherung:

Wenn Sie über keine Rechtsschutzversicherung verfügen, kostet die Erstberatung EUR 360.-, wenn nicht ohnedies eine Beauftragung erfolgt.

Erstberatung mit Rechtsschutzversicherung:

Wenn Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen (egal welche), rechnen wir die Erstberatung mit dieser ab. Übernimmt die Rechtsschutzversicherung diese Erstberatungskosten nicht, weil Sie nicht zu einem „Vertrauensanwalt der Versicherung“ gegangen sind, stellen wir Ihnen diese Kosten nicht in Rechnung.
Damit stellen wir sicher, dass für unsere Mandanten mit Rechtsschutzversicherung auch wirklich eine freie Anwaltswahl besteht und Sie nicht zu einem „Vertrauensanwalt der Versicherung“ gehen müssen. Die Interessen der Rechtsschutzversicherung und des Mandanten sind nämlich nicht immer die gleichen, gerade wenn es um die Frage der Versicherungsdeckung geht.

Wenn Sie einen Erstberatungstermin möchten, können Sie einen solchen unter +43 5572 200444 (Standort Dornbirn) oder unter +43 5522 22890 (Standort Feldkirch) vereinbaren.