Scheidungskosten

Die Kosten für eine Scheidung sind im Wesentlichen vom Umfang und Dauer des Scheidungsverfahrens abhängig. Nicht immer lassen sich die Kosten vorab genau abschätzen. Die Scheidungskosten sind auch wesentlich davon abhängig, wie sich der “Gegner” verhält und wie aufwändig die Scheidung wird. Sofern sich die Ehegatten aber breits weitgehend einig sind, sind die Kosten für die Errichtung einer Scheidungsvereinbarung in der Regel geringer als die Kosten einer Scheidungsklage samt nachfolgender umfangreicher Zeugenvernehmung. Eine Scheidungsklage kann aber auch den abschluss einer einvernehmlichen Scheidung beschleunigen.

Auf Grund unserer Erfahrung können wir jedoch den voraussichtlichen Aufwand und die damit verbundenen Kosten in der Regel einschätzen.

In Scheidungssachen kann ein Stundensatz vereinbart werden. Dieser ist abhängig von Komplexität und Höhe des aufzuteilenden Vermögens. Dies kommt in der Regel günstiger als eine Abrechnung nach dem Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG) oder den Allgemeinen Honorarkriterien (AHK), da spätestens im Aufteilungsverfahren als gesetzlicher Streitwert das aufzuteilende Vermögen gilt, was schnell zu hohen Kosten führen kann.

Gerne besprechen wir mit Ihnen auch die zu erwartenden Kosten beim Erstgespräch.

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