Einvernehmliche Scheidung

Der „Idealfall“ einer Scheidung ist, wenn sich beide Ehegatten über die Scheidung und die Scheidungsfolgen einig sind. Gerade wenn gemeinsame Kinder vorhanden sind, sollte ein Scheidungskrieg nach Möglichkeit verhindert werden. Eine einvernehmliche Scheidung spart in der Regel Zeit, Geld und vor allem Nerven.

Für eine einvernehmliche Scheidung wird für das Scheidungsgericht eine sogenannte Scheidungsfolgenvereinbarung errichtet. In dieser Vereinbarung wird zwischen den Ehegatten geregelt, welche Folgen die Scheidung für beide haben soll. Es muss geregelt werden, ob nach der Scheidung ein Partner vom anderen Unterhalt bekommen soll (Ehegattenunterhalt), die Höhe und Dauer dieses Unterhalts.

Auch muss das eheliche Gebrauchsvermögen und eheliche Ersparnisse aufgeteilt werden. Bei der Vermögensaufteilung muss klar geregelt werden, wer was bekommt. Neben dem Vermögen muss auch geregelt werden, wer für die, während der Ehe, entstandenen Schuldenaufkommt.

Sind gemeinsame minderjährige Kinder vorhanden, muss bei einer einvernehmlichen Scheidung auch Einigkeit darüber bestehen, wem hinkünftig, die Obsorge für die minderjährigen Kinder zukommen soll und wie viel jener Elternteil, der die Obsorge nicht bekommt,  an Kindesunterhalt zahlen muss. Die Regelung des Kindesunterhaltes ist weitestgehend gesetzlich vorgegeben und kann von den Eltern nicht zum Nachteil der Kinder reduziert werden. Die Berechnung des Kindesunterhaltes erfolgt in der Regel nach der Prozentmethode.

Nach einem gemeinsamen Scheidungsantrag wird in der Regel vom zuständigen Gericht innerhalb weniger Tage ein Scheidungstermin anberaumt.

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