Obsorge

Obsorge ist häufig ein Streitthema bei der Scheidung. Sofern es sich um ein eheliches Kind handelt, haben beide Ehegatten während aufrechter Ehe eine gemeinsame Obsorge. Kommt es zu einer Trennung oder Scheidung, muss die Frage der Obsorge mitgeklärt werden.

Bei einer einvernehmlichen Scheidung können dies die Parteien vereinbaren. Es kann auch eine gemeinsame Obsorge vereinbart werden. Wird eine gemeinsame Obsorge vereinbart, muss aber auch eine Einigung darüber bestehen, wo das Kind seinen hauptsächlichen Aufenthalt haben soll. Auch bei einer gemeinsamen Obsorge ist jener Elternteil, bei dem das Kind nicht seinen ständigen Aufenthalt hat, zu Kindesunterhalt verpflichtet. Er kann jedoch wichtige Entscheidungen zusammen mit dem anderen Elternteil treffen. Er kann weiterhin als Vertreter des Kindes auftreten. Ist eine einvernehmliche Scheidung nicht möglich oder ist es bereits zur räumlichen Trennung der beiden Ehegatten gekommen, kann jeder Elternteil einen Obsorgeantrag stellen. Das Gericht hat dann zu prüfen, welcher Elternteil im Interesse des Kindeswohles am besten für die Obsorge geeignet ist.

Wird von einem Elternteil eigenmächtig die Kinder einfach mitgenommen, besteht die Möglichkeit, ein gerichtliches Eilverfahren einzuleiten. Das Gericht muss dann kurzfristig entscheiden, wer vorläufig besser geeignet ist, die Obsorge auszuüben.

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