Für eine Scheidung braucht es grundsätzlich nicht unbedingt einen Anwalt. Werden allerdings beim Scheidungsvergleich Fehler (Unterhalt, Vermögensaufteilung etc.) gemacht und die Scheidung rechtskräftig, kann meistens Nichts mehr korrigiert werden.

Regelmäßig kontaktieren uns Mandanten, die Jahre zuvor eine Scheidung ohne Anwalt abgewickelt haben. Die Ersparnis ist meisten nur von kurzer Dauer – bei einer ungeprüften Vereinbarung kann mitunter eine lebenslange nicht mehr zu korrigierende finanzielle Last entstehen.

Teilweise geht dies so weit, dass eine Partei zum Sozialfall wurde, nur weil man sich damals die Kosten für einen Anwalt sparen wollte. Selten werden so weitreichende Vereinbarungen abgeschlossen, die noch das ganze zukünftige Leben zu spüren sein können.

Darüber hinaus muss zwischenzeitlich, wenn minderjährige Kinder betroffen sind, zwingend eine Elternberatung über die Scheidungsfolgen von beiden Parteien durchgeführt werden.