Wir beraten und vertreten Mandantinnen und Mandanten aus Feldkirch und dem Vorarlberger Oberland. In Feldkirch besteht kein Kanzleistandort mehr. Persönliche Besprechungen sind an unserem Kanzleisitz in Wien oder nach Terminvereinbarung an unserer Sprechstelle in Dornbirn möglich; alternativ bieten wir Videokonferenzen an. Egal ob es um eine Einvernehmliche Scheidung, Scheidungsklage, Unterhalt oder die Aufteilung des Vermögens geht:
Wir verfügen über jahrelange Erfahrung und sind spezialisiert in diesem Bereich tätig. Üblicherweise versuchen wir immer zuerst eine einvernehmliche Scheidung zu erzielen. Dies spart in der Regel Nerven, Zeit und auch Kosten. Es gibt jedoch immer Fälle, bei denen der Ehepartner eine Lösung ablehnt und eine Scheidungsklage unumgänglich ist. Im Scheidungsverfahren wird geprüft, wer Schuld an der unheilbaren Zerrüttung der Ehe ist. Im Wesentlichen kommt es darauf an, wer welche Scheidungsgründe verwirklicht hat und was nachgewiesen werden kann. Häufig gehen solche Verfahren einher mit Obsorgeverfahren bezüglich den Kinder und Unterhaltsverfahren (Ehegattenunterhalt oder Kindesunterhalt). Kann eine Einigung zwischen den Eheleuten nicht erzielt werden, muss letztlich der Richter entscheiden. Im Bereich Obsorge können die Eltern relativ frei eine Regelung vereinbaren. Das Kindeswohl ist zu berücksichtigen. Beim Kindesunterhalt gibt es aber weitgehend gesetzliche Vorschriften, die einzuhalten sind. Schließlich handelt es sich dabei nicht um einen Anspruch des erziehenden Elternteils, sondern um einen Anspruch des Kindes.
Gerne können Sie einen Termin zur Erstberatung vereinbaren. Dabei können Chancen und Risiken einer Scheidung in rechtlicher Hinsicht besprochen werden, um für Sie die beste Lösung zu finden. Die aktuellen Bedingungen und Kosten der Erstberatung finden Sie auf unserer Seite zur Erstberatung.
Kontaktieren Sie uns für einen Besprechungstermin. Sie erreichen uns für eine Terminvereinbarung unter +43 1 5130700. Die Sprechstelle Dornbirn befindet sich in der Hinteren Achmühlerstraße 1a, 6850 Dornbirn und ist nur nach Terminvereinbarung besetzt.
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